Nachlassplanung bei Patchworkfamilien

Immer mehr Familien in Deutschland sind sogenannte Patchworkfamilien. Nach dem Statistischem Bundesamt sind in Deutschland etwa 10-13 % der Familien Stief- bzw. Patchworkfamilien. Hier gibt es die unterschiedlichsten Konstellationen teilweise bedingt durch ein Stiefmutterverhältnis oder einen Stiefvater bzw. nichteheliche Lebensgemeinschaften, die beiderseits Kinder in die Gemeinschaft einbringen. In der komplexen Patchworkfamilie leben sowohl gemeinsame Kinder als auch Kinder aus der vorherigen Partnerschaft im Haushalt.

Nachlassplanung erforderlich

Man sieht schon hier die Komplexität der Angelegenheit, wenn es um Geldangelegenheiten oder Erbschaften geht bzw. um eine vernünftige Nachlassplanung. Beim Erben und Vererben besteht die Gefahr, dass Kinder des jeweils anderen Partners benachteiligt werden. Dies auch im Falle eines Unternehmens-Bezugs. Um faire Lösungen zu finden, müssten grundsätzlich alle Beteiligten irgendwie einbezogen werden. Das passiert aber in der Praxis selten. Viele verschieben die Thematik einfach in die Zukunft und leben „in den Tag hinein.“ Weiterlesen

Pflichtteil für Geschwister? – Zur Diskussion

Pflichtteilsberechtigt sind

  • Kinder des Erblassers
  • Eltern des Erblassers
  • und der Ehegatte des Erblassers

Kaum einer weiß, dass der Pflichtteil sogar vererbbar ist. Auch auf Geschwister?

1. Der „Normalfall“

Gehen wir mal von folgendem Beispiel aus:

Der lebensfrohe Witwer hat seine hübsche junge Freundin als Alleinerbin testamentarisch eingesetzt und nicht seinen einzigen lebenden Sohn. Der Witwer verstirbt.

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