Die Frage, wem das Kindergeld zusteht, kann manchmal ganz schön kompliziert sein, vor allem, wenn es um das Kindergeld für Pflegekinder geht. Nach § 32 EStG besteht eine grundsätzliche Kindergeldberechtigung für Pflegekinder, die in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden und bei denen das Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den Eltern nicht mehr besteht.
Was aber geschieht, wenn Pflegeeltern ein Kind im Laufe eines Monats in ihrem Haushalt aufgenommen haben und der Kindergeldanspruch der leiblichen Eltern in dem betreffenden Monat gleichermaßen bestanden hat? § 64 Abs. 1 EStG bestimmt, dass für jedes Kind nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt wird. Und in Absatz 2 der Vorschrift heißt es unter anderem: „Bei mehreren Berechtigten wird das Kindergeld demjenigen gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.“ Weiterlesen