Auch die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel kann umsatzsteuerrechtlich als Taxiverkehr begünstigt sein, so das Urteil des BFH. Voraussetzung ist allerdings, dass im Gebiet einer Gemeinde der Verkehr mit Pkw allgemein unzulässig ist und die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind.
Der Streitfall
Die Klägerin befördert auf einer autofreien Nordseeinsel Personen mit Pferdekutschen. Sie begehrt den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Verkehr mit Taxen nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG für faktische Taxifahrten zu festen öffentlich bekannten Tarifen. Für sogenannte Inselrund- oder Ausflugsfahrten berechnete sie den allgemeinen Steuersatz.
Finanzamt und Finanzgericht lehnten jedoch die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ab. Weiterlesen