Durch das Ende des letzten Jahres verkündete „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ soll umweltfreundliches Verhalten zukünftig stärker steuerlich gefördert werden. Von Bedeutung ist v.a. die zeitlich befristete Anhebung der Entfernungspauschalen. Sie werden in zwei Schritten, nämlich zum 01.01.2021 sowie zum 01.01.2024, angepasst.
Hintergrund
Ab Januar des kommenden Jahres werden in den Sektoren „Gebäude und Verkehr“ eingesetzte fossile Brennstoffe mit einem CO2-Preis belegt. Der Einsatz von klimaschädlichen Brennstoffen wie etwa Öl und Gas soll damit zunehmend unattraktiver werden. Um die resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise für Fernpendler teils auszugleichen, hat sich der Gesetzgeber für eine Anhebung der Entfernungspauschale ab dem Jahre 2021 entschieden. Sie wird ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht. Damit können für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ab dem 01.01.2021 jeweils 35 Cent anstatt wie bisweilen nur 30 Cent angesetzt werden. Weiterlesen