Onlinezugangs-Änderungsgesetz (OZGÄndG): Bundeskabinett beschließt Anrufung des Vermittlungsausschusses

Der Bundesrat hatte die Zustimmung zum OZGÄndG verweigert: Am 10.4.2024 hat nun das Bundeskabinett die Anrufung des Vermittlungsausschusses beschlossen. Wie geht’s weiter?

Hintergrund

Mit dem OZG (v. 14.8.2017 – BGBl 2017 I S. 3122, 3138) sollten bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online angeboten werden. Dieses Ziel konnte aber nicht oder nicht vollständig erreicht werden: Wegen komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Laut Dashboard zur OZG-Umsetzung waren bis August 2023 nur 127 der 575 vorgesehenen OZG-Leistungen bundesweit flächendeckend verfügbar (dashboard.ozg-umsetzung.de).

Deshalb hat die Bundesregierung am 24.5.2023 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um notwendige Anpassungen am OZG vorzunehmen, das OZGÄndG, umgangssprachlich auch als OZG 2.0 bezeichnet. Der Bundestag hat das OZGÄndG am 24.2.2024 mit Regierungsmehrheit beschlossen.

Am 22.3.2024 hat der Bundesrat aber seine Zustimmung zum OZGÄndG verweigert. Der Grund vor allem: Der Bundesrat unterstützt zwar die Bemühungen des Bundes, den Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland zu fördern. Der Bundesrat kritisiert, dass der Bund sich mit dem OZGÄndG aus der Finanzierung der Verwaltungsdigitalisierung nahezu vollständig zulasten der Länder und Kommunen zurückzieht (BR-Drs. 93/1/24 v. 11.3.2024). Der Bundesrat spricht sich vor diesem Hintergrund dagegen aus, dass der Bund den Ländern und Kommunen gesetzliche Vorgaben macht, ohne die daraus entstehenden Kostenfolgen hinreichend genau zu beziffern. Es besteht die Erwartung einer auskömmlichen finanziellen bundesseitigen Beteiligung. Damit stand das OZGÄndG kurz vor dem „Aus“. Weiterlesen

Ampelregierung einigt sich über Eckpunkte des Onlinezugangsgesetzes 2.0

Nachdem sich die Koalitionspartner über den finalen Entwurf eines OZG 2.0 geeinigt haben, soll der Innenausschuss am 21.2.2024 darüber beschließen. Worum geht es?

Hintergrund

Das im Jahr 2017 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ (Onlinezugangsgesetz vom 14.8.2017, BGBl 2017 I S. 3122, 3138, zuletzt geändert am 28.6.2021, BGBl 2021 I S. 2250) ist die rechtliche Grundlage für das bis dato größte Modernisierungsprojekt der öffentlichen Verwaltung seit Bestehen der Bundesrepublik. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Hiermit wurden alle Behörden verpflichtet, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt. Für die Umsetzung des Gesetzes bedarf es unter anderem einer effizienten Arbeitsteilung, einer modernen IT-Infrastruktur sowie gemeinsamer Standards zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Weiterentwicklung des OZG durch das OZG-Änderungsgesetz (OZG 2.0)

Allerdings konnte das ambitionierte Ziel, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch online anzubieten, nicht oder nicht vollständig erreicht werden, unter anderem aufgrund komplexer föderaler Strukturen, unterschiedlicher Digitalisierungsstände und einer heterogenen IT-Landschaft. Weiterlesen