Mit dieser Frage hatte sich das zu LAG Düsseldorf (vom 11.07.2018 – 8 Sa 87/18) auseinanderzusetzen. Dabei ging es um die Frage, ob die Kündigung des Arbeitsverhältnisses in einem solchen Fall wirksam ist.
Im Streitfall nahm sich die Mitarbeiterin spontan und eigenmächtig Urlaub, um auf „Malle“ eine Woche Urlaub zu verbringen. Dies teilte sie dem Arbeitgeber am ersten Tag ihres eigenmächtig genommenen Urlaubs per E-Mail mit und bat um kurze Rückmeldung. Diese kam prompt. Weiterlesen