Ein gewerblicher Handel wird betrieben, wenn planmäßig Gegenstände angekauft werden, um diese wieder zu verkaufen (BFH-Urteil v. 17.06.2020 – X R 26/18). Das gilt auch für den Onlinehandel, beispielsweise auch über eBay.
Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild, der eines Händlers entspricht. Es kann auch nicht entscheidend sein, ob der Steuerpflichtige seinen eBay-Handel als Gewerbe anmeldet hat oder ob er von eBay als gewerblicher Händler eingestuft wird. Weiterlesen