Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Hierzu gehört bekanntlich jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Aber wann geht es los?
Anders, als bei der Einkommensteuer kommt es hier also nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Die Absicht Einnahmen zu erzielen, reicht hier schon aus! Aber bin ich bereits Unternehmer, wenn ich ein Teil bei eBay verkaufe? Bei zwei Teilen oder drei? Gerade im Bereich des Onlinehandels kam es hier häufig zu Streitfällen. Weiterlesen