Man könnte sagen, das Finanzamt pokert mit, denn es sitzt auch an der Seite der Online-Pokerspieler. Ihre Gewinne können gewerbliche Einkünfte darstellen und somit auch der Gewerbesteuer unterliegen.
Was ist passiert: Zeiteinsatz und Gewinn
Ein Steuerpflichtiger vollendete im Streitjahr 2009 das 20. Lebensjahr. Er war Mathematikstudent und wohnte noch bei seinen Eltern. Mit dem Online-Pokerspiel, hier in der Variante „Texas Hold´em“ war er sehr erfolgreich.
Im Jahr 2008 nahm er an zwei Online-Turnieren auf einem Internet-Portal teil. Sein Zeitaufwand für die Pokerspiele lag in dieser Zeit bei etwa fünf bis zehn Stunden pro Monat. Seit 2008 nutzte der Kläger während seiner Online-Spiele eine Analysesoftware, die umfangreiche statistische Auswertungsmöglichkeiten über das Spielverhalten der jeweiligen Mitspieler während ihrer Spiele mit dem Kläger bietet.
Im Streitjahr 2009 nahm er an keinen Turnieren teil. Dafür spielte er teilweise parallel auf vier Online-Portalen und erzielte dabei einen Gewinn von 82.826,05 €. Im Zeitraum von Juli bis Dezember 2009 betrug seine Gesamtspielzeit 673 Stunden. Seine Nettospielzeit – aufgrund des gleichzeitigen Spielens auf mehreren Portalen – betrug zwar nur 446 Stunden, rettete ihn aber nicht vor dem Finanzamt. Ist das noch ein Hobby? Weiterlesen