Kritik an Amazon: Wie korrekt ist der Steuer-Service der Plattform?

Aufgrund des Mehrwertsteuer-Digitalpakets, welches Anfang Juli 2021 für Online-Händler viele umsatzsteuerrechtliche Neuerungen mit sich brachte, sind seitens der Finanzbehörden v.a. Onlinehändler in den Fokus gerückt. Schwierigkeiten scheinen dabei in der Zusammenarbeit zwischen den Händlern und Amazon aufzutreten. Der Bundesverband Onlinehandel e.V. startet zu diesem Zweck eine Umfrage.

Hintergrund

Mit dem Mehrwertsteuer-Digitalpaket sind seit dem 01.07.2021 grundlegende Neuerungen im Umsatzsteuerrecht statuiert. Das umfassende Paket, welches durch europarechtliche Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden musste, hat so etwa die Ablösung der bisherigen Versandhandelsregelung und seiner jeweiligen nationalen Lieferschwellen durch eine neue Fernverkaufsregelung und eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle vorgesehen. Gleichzeitig wurde das MOSS-Verfahren grundlegend neu geregelt und zum OSS-Verfahren ausgebaut. Für bestimmte Sachverhalte ist die Abführung von ausländischer Mehrwertsteuer daher zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) möglich. Ebenso wurde die Behandlung von elektronischen Marktplätzen als unmittelbare Steuerschuldner verankert (s. hierzu auch mein Beitrag „Neue Haftungsvorgaben für Marktplatzbetreiber zum 01.07.2021: Das BMF-Schreiben vom 20.04.2021 (Teil I)“.

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Antrag im Bundestag: Abschöpfung der Extra-Profite von Krisengewinnern

Mit einem Antrag vom 15.04.2021 fordert die Fraktion DIE LINKE die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der außerordentliche, in Pandemiezeiten realisierte Gewinne bestimmter Unternehmen besonders besteuert (BT-Drucks. 19/28525).

Wie geht es hier weiter?

Hintergrund

Krisen gehen stets mit Verlierern einher. In Corona-Zeiten dürften dies vor allem zahlreiche Kleinunternehmer und Mittelstandsunternehmen sein. Krisen führen jedoch regelmäßig auch zu Gewinnern. In jener aktuellen Krise dürften dazu vor allem Markplätze wie Amazon, aber auch viele Digitalkonzerne zählen. Die damit einhergehende Marktmachtverschiebung will die Bundestagsfraktion DIE LINKE nicht hinnehmen, sondern vielmehr sehr deutlich korrigieren.

Ihrer Meinung nach hat die Marktmacht von einigen Online-Händlern wie Amazon und Konzernen wie Microsoft oder Facebook enorm zugenommen und die Wettbewerbslandschaft womöglich dauerhaft verzerrt.

Antrag auf Übergewinn-Steuer

Sie fordert aus diesem Grund die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser soll

  • außerordentliche, in Pandemiezeiten erzielte Gewinne von Unternehmen, die der inländischen Gewinnbesteuerung unterliegen, einer Übergewinnsteuer unterwerfen – und
  • eine Quellensteuer auf die in Deutschland erwirtschafteten Umsätze von Digitalkonzernen, die ihre hierzulande erzielten Gewinne im Ausland erfassen, einführen, wenn deren jährlicher Umsatz in Deutschland eine festgelegte Grenze, beispielsweise 10 Millionen Euro, überschreitet.

Vor allem durch in der Vergangenheit bereits eingeführte Übergewinnsteuern (sog. „excess profits tax“) in Ländern wie den USA, Kanada, Frankreich oder Italien sieht sich die Bundestagsfraktion in ihrem Vorhaben bestärkt. Ferner konstatiert sie, dass ein zweistufiges Modell – wie vorgeschlagen – sich eignen würde, um übermäßige Gewinne abzuschöpfen. Bei der Besteuerung von überdurchschnittlichen Gewinnen im Vergleich zu Nicht-Krisen-Zeiten könne ferner eine pauschale Investitionsrate berücksichtigt werden. Übergewinne von Digitalunternehmen mit Sitz im Ausland könnten durch eine Quellensteuer ihrer Meinung nach auf den in Deutschland erwirtschafteten Umsatz auch ohne globale Vereinbarung über eine faire Aufteilung der Steuerbasis abgeschöpft werden.

Übergewinn-Steuer greift zu kurz

Ob Corona-Soli, Sonderabgabe oder Übergewinn-Steuer. Das Thema, wie die Krisengewinner ihren Beitrag zur solidarischen Mitfinanzierung der Krisenkosten zu leisten haben, wird unter den verschiedensten Begriffen diskutiert. Dass diese Debatten sicherlich in Wahlkampfzeiten und mit einem weiteren Anhalten der starken (Wirtschafts-)Beschränkungen zunehmen werden, darf vermutet werden. Ob ein nationaler Weg – wie etwa mit einer Übergewinnsteuer leicht umsetzbar – dabei zielführend sein wird, ist allerdings dann doch zu hinterfragen. Allein die Abgrenzung eines „ganz normalen“ Gewinns von einem „in Krisenzeiten realisierten“ Gewinn ist eine Herausforderung.

Dass Stellschrauben am aktuellen Steuersystem spätestens nach der Bundestagswahl justiert und nachgezogen werden, ist zu erwarten. Zu empfehlen wäre an dieser Stelle indes, das System insgesamt auf Schwächen hin zu untersuchen und nicht – wie leider in vielen Debatten immer wieder implizit gefordert – das System nur auf die Abschöpfung von wie auch immer gearteten Übergewinnen umzumünzen.