Die umsatzsteuerliche Beurteilung einer vermieteten Landfläche kriegen wir hin. Doch wie steht es mit dem Ort der Leistung und der Umsatzsteuerpflicht, wenn diese Vermietung durch Avatare in einem Online-Game erfolgt? Mit diesem Fall musste sich nun das FG Köln befassen.
Wissen Sie, was Ihr Kind so online spielt?
In diesem Spiel – einer Online-3D-Weltsimulation – können die Nutzer mit ihren Avataren die virtuelle Welt erkunden und hierin tätig werden. Sie können u.a. Gebäude, Kunstwerke, Mobiliar, Kleidung oder Autos selbst erstellt und innerhalb der virtuellen Welt verwendet oder diese gegen die virtuelle Währung kauft und verkaufen oder ebenso mieten und vermieten. Die Avatare der Spieler können innerhalb des Programms auch „Jobs“ ausüben und damit ebenfalls über die virtuelle Währung entlohnt werden.
Was ist hier noch „Spiel“ und wann liegt hier ein (steuerpflichtiges) Rechtsgeschäft vor? Weiterlesen