Nicht alle Unternehmen kommen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex nach
Transparenz ist nicht jedermanns Sache. Insbesondere bei der Veröffentlichung der Vorstandsbezüge. Gut. Pflicht ist es ja auch nicht. Nur eine Empfehlung. Der muss man nicht nachkommen.
Empfehlung? Ja. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt die Offenlegung der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang oder Lagebericht. Der Kodex hebt hervor, dass die Darstellung in allgemein verständlicher Form erfolgen soll. Was ist verständlich? Gute Frage. Der Vergütungsbericht der Deutschen Bank sicherlich nicht. Aber ist ja auch nicht so leicht, da es in den letzten Jahren sehr viele Veränderungen gab. Die Informationen werden zwar offengelegt (Deutsche Bank Geschäftsbericht 2016, S. 230ff). Aber wer den Vergütungsbericht von A bis Z liest und versteht, hat einen Orden verdient. Mindestens. Wenn nicht gar zwei. Weiterlesen