Am 27.5.2024 hat der Ministerrat der EU die zuvor vom EU-Parlament angenommene neue Ökodesign-Verordnung final verabschiedet, die die bisherige Richtlinie ersetzt und erweitert.
Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Verordnung
Ziel der Ökodesign-Verordnung ist es, einen nächsten Schritt in Richtung nachhaltiger Kreislaufwirtschaft zu gehen. Damit sollen den Unternehmen von Anfang an Anreize geschaffen werden, ihre Produkte schon im Vorfeld der eigentlichen Herstellung möglichst nachhaltig zu designen. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Autos und Produkte der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie) unterliegen sämtliche Arten von Produkten der neuen EU-Verordnung.
Zu den neuen Anforderungen an das Produktdesign zählen insbesondere Faktoren wie Langlebigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Weiterlesen