Selbst Bedienung von Krediten beeinträchtigt Kreditvergabe nicht
Kredite in dreistelliger Millionenhöhe. Voraussetzungen? Eigentlich keine. Fristgerechte Begleichung der Kreditrate, Informationen über den Einsatz des Kapitals – bei Wirecard schien alles möglich zu sein. Überraschend? Keinesfalls. Denn irgendwohin muss das Geld, das Wirecard von Banken eingesammelt hat, ja geflossen sein. An die Anleger zumindest nicht. Versprechungen gab es viele, nur hat sich diese nicht in der Zahlung einer hohen Dividende widergespiegelt.
Im aktuellen Prozess in München kommen immer weitere Details ans Licht. Eine der neueren Erkenntnisse ist die Kreditvergabe an die Partnerfirma Ocap in Singapur. Knapp vier Jahre nach dem Zusammenbruch Wirecards wird es auch mal Zeit, dass das Thema Haftung für Vorstand und Aufsichtsrat auf die Agenda kommt. Denn diese tragen hier die Verantwortung. Jeder kleine Kreditnehmer muss sich ausziehen und alles offenlegen. Bei Wirecard schien selbst die Verweigerung der Wirecard Bank der Kreditvergabe an Ocap nicht ausgereicht haben, um den Vorstand am Abfluss einer dreistelligen Millionensumme für eine kreditunwürdige Gesellschaft im Ausland zu hindern. Und dass bei einer doch eher ungewöhnlichen Änderung des Geschäftsmodells. Weiterlesen