Kann man ein Schiff leasen? – Es kommt darauf an wie!

Bereits in früheren Blogs hatte ich einen Überblick zum neuen Leasingstandard IFRS 16 und seinen Auswirkungen sowie einigen Anwendungsvoraussetzungen gegeben. Einem Blog (Wann ist ein Lease ein Lease) hatte ich dabei der Frage gewidmet, unter welchen Voraussetzungen ein Leasingverhältnis vorliegt und damit die Regelungen des IFRS 16 anzuwenden sind.

Danach erfolgt beim Leasingnehmer grundsätzlich die Abbildung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit. Jüngst hatte das Interpretationskomitee des IASB für einen besonderen Fall zu entscheiden, ob ein Leasingverhältnis vorliegt. Im Übrigen sollte man als reiner HGB-Bilanzierer nicht leichtfertig abwinken, weil es einen doch nichts angeht, wie nach IFRS 16 zu bilanzieren ist. Es wird möglicherweise nur eine Frage der Zeit sein, bis das sogenannte right of use-Konzept auch handelsbilanziell Anwendung findet. Bereits in der StuB 2011, S. 523 ff., hatten wir die Übertragbarkeit des Konzepts schon mit positivem Ergebnis geprüft. Weiterlesen

Vermietung: Befristete Übertragung der Einkunftsquelle

In vielen Familien könnte es aufgrund steuerlicher Erwägungen Sinn machen, Einkünfte auf beispielsweise studierende Kinder zeitlich begrenzt zu verlagern. Unmöglich ist dies nicht!

Schon mit Urteil vom 24.10.2012 (Az: IX R 24/11) hat der BFH entschieden: Ein nur befristetes schuldrechtliches Nutzungsrecht kann zu einer Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung führen. Allerdings sind Besonderheiten zu beachten: Weiterlesen

Schenkung einer nießbrauchsbelasteten Immobilie gegen Vorbehaltsnießbrauch

Im Privatvermögen ist die Übertragung einer Immobilie gegen Vorbehaltsnießbrauch ein probates Gestaltungsinstrument der vorweggenommenen Erbfolge. Mit Blick auf das Freibetrags-Management kann es sich dabei auch lohnen, schon früh mit der Planung und Durchführung der vorweggenommenen Erbfolge zu beginnen.

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BFH zur Behandlung des Namensrechts einer natürlichen Person

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt unabhängig davon, ob er zivilrechtlich (endgültig) übertragbar ist, ertragsteuerrechtlich ein Wirtschaftsgut dar. Er ist kein bloßes Nutzungsrecht und daher einlagefähig. Vom Einlagewert können AfA vorgenommen werden, so hat es der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Streitfall

Die Klägerin war zunächst Arbeitnehmerin bei der X-Gruppe (X). Im Jahr 01 schloss sie mit X einen Lizenzvertrag. Danach gewährte sie X gegen Vergütung das ausschließliche Recht, Produkte mit ihrem Namen zu versehen und Marken eintragen zu lassen, zu deren Bestandteilen auch ihr Name gehört. Ab dem Jahr 02 wurde die Klägerin für X nicht mehr als Arbeitnehmerin, sondern als selbständige Beraterin tätig. Der Lizenzvertrag wurde fortgeführt. Weiterlesen