Für Zwecke der Abschreibung muss der Gesamtkaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt werden. Diesbezüglich bestehen mehrere Möglichkeiten.
Kaufpreisaufteilung bei Immobilien
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Für Zwecke der Abschreibung muss der Gesamtkaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden sowie Gebäude aufgeteilt werden. Diesbezüglich bestehen mehrere Möglichkeiten.
Die Aufnahme vertraglicher Rückforderungsrechte im Notarvertrag bietet dem Übergeber die Möglichkeit, Risiken, die mit der vorweggenommenen Erbfolge einhergehen, zu minimieren. Insbesondere da grundsätzlich Unwägbarkeit gegeben sind, sollte auf ein entsprechendes steuerlich motiviertes Rückforderungsrecht im Notarvertrag nicht verzichtet werden. Weiterlesen
Um die erhebliche Grunderwerbsteuerbelastung zu mindern, ist es ein probates Mittel im Notarvertrag miterworbene, bewegliche Wirtschaftsgüter auszuweisen und diesen einen eigenständigen Kaufpreis zuzuordnen. Weiterlesen