Die korrekte Ermittlung des zu versteuernden Arbeitslohns anlässlich von Betriebsveranstaltungen hat für den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteueranmeldung eine besondere Bedeutung, da er für die Lohnsteuer, die er einzubehalten und abzuführen hat, haftet. Zweimal jährlich kann er seinen Arbeitnehmern Zuwendungen in Form von Betriebsveranstaltungen bis zum Bruttobetrag der Aufwendungen von 110,- € steuerfrei zukommen lassen. Begleitpersonen des Mitarbeiters werden in den Freibetrag einbezogen, sofern in deren Teilnahme eine Entlohnung des Arbeitnehmers zu sehen ist und nicht die Förderung des Betriebsklimas im Vordergrund steht.
Wie ist aber bei einer betrieblichen Veranstaltung der jeweilige Arbeitslohn korrekt zu bewerten, wenn ein Teil der Arbeitnehmer der Veranstaltung (unerwartet) fernbleibt, die Gesamtaufwendungen des Arbeitgebers sich dadurch aber nicht verändern? Weiterlesen