Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei doppelter Haushaltsführung

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung am Beschäftigungsort nicht abzugsfähig. Zumindest nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

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Laut Statistik sollte eine Steuererklärung abgegeben werden

So könnte eine mögliche Deutung der Bundestagsdrucksache 19/8106 lauten, dass es sich lohnt eine Steuererklärung abzugeben.

In der Bundestagsdrucksache wird dargelegt, dass es auf Basis des Veranlagungszeitraums 2014 rund 33,3 Millionen unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (und gegebenenfalls auch anderen Einkunftsarten) gab, die Lohnsteuer bezahlt haben. Weiterlesen