Die Vorfälligkeitsentschädigung ist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Zweitwohnung am Beschäftigungsort nicht abzugsfähig. Zumindest nicht bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei doppelter Haushaltsführung
Kommentar