Auflösung des Bundestages – Welche Rechtsfolgen hat das für die Gesetzgebungstätigkeit des Parlaments?

Am 27.12.2024 hat der Bundespräsident den Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 23.2.2025 angesetzt. Was bedeutet das für die aktuelle Arbeit des Bundestags und laufende Gesetzgebungsverfahren?

Hintergrund

Der Bundeskanzler Scholz hatte am 16.12.2024 im Bundestag die Vertrauensfrage (Art. 68 GG) gestellt, nachdem am 6.11.2024 die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP nach nur rund drei Jahren zerbrochen war. Der Bundeskanzler verfehlte für seinen Antrag – wie beabsichtigt – die erforderliche Mehrheit im Bundestag. Er bat daraufhin den Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen und Neuwahlen anzusetzen.

Nach Art. 68 Abs. 1 S. 1 GG kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen, wenn dieser die Vertrauensfrage verliert. Die jetzt erfolgte Auflösung des Bundestages ist erst die vierte in der Geschichte der Bundesrepublik: Zuvor erfolgte die vorzeitige Beendigung der Wahlperiode nur 1972 (Kanzlerschaft Willy Brandt), 1982 (Kanzlerschaft Helmut Schmidt) und 2005 (Kanzlerschaft Gerhard Schröder). Art. 39 Abs.1 S.4 GG regelt, dass die Neuwahl des Bundestages dann innerhalb von 60 Tagen stattfinden muss. Diese werden nun am 23.2.2025 stattfinden. Die voraussichtlich letzte Sitzung des Bundestages in der zu Ende gehenden Wahlperiode wird am 11.2.2025 stattfinden.

Folgen für Abgeordnetenrechte und laufende Gesetzgebungsverfahren

Der „aufgelöste“ Bundestag bleibt bis zum Zusammentritt eines neuen Bundestags nach den Wahlen am 23.2.2025 bestehen (Art. 39 Abs.1 S.2 GG). Es gibt also keine „parlamentlose“ Zeit. Weiterlesen