Corona-Neustarthilfe 2022 kann abgerechnet werden!

Die Endabrechnung der Neustarthilfe 2022 ist für Direktantragsteller seit dem 2.8.2022 verfügbar. Was Empfänger von Neustarthilfe jetzt beachten sollten.

Hintergrund

In der Corona-Pandemie hat der Bund unter anderem als Vorschussprogramm die sog. Neustarthilfe (bzw. Plus) 2022 zur Verfügung gestellt, um wirtschaftlichen Härten durch eine Kostenerstattung abzumildern – ich habe mehrfach berichtet, s.u. Während bei anderen Förderprogrammen wie der Überbrückungshilfe ausschließlich der Steuerberater als „prüfender Dritter“ über ein Online-Portal die Schlussabrechnung bis 31.12.2022 erstellen muss, sind Direktantragsteller, die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung erhalten haben, verpflichtet, eine Endabrechnung zu erstellen.

Endabrechnung ab sofort möglich

Wie das BMWK jetzt auf seinen Internetseiten mitgeteilt hat, ist das für die Endabrechnung von Direktantragstellern zu nutzende Online-Portal ab sofort verfügbar. Die Frist für die Einreichung der Endabrechnung der Neustarthilfe 2022 für Direktantragsteller läuft ab dem 8.8.2022 bis zum 30.9.2022. Wenn die Neustarthilfe erst nach dem 1.9.2022 bewilligt wird, läuft die Frist entsprechend erst vier Wochen nach Versand des Bewilligungsbescheides ab.

Worauf sollten Bewilligungsempfänger achten?

Es gibt einige Spielregeln, die Direktantragsteller unbedingt beachten sollten: Weiterlesen

BMWi erläutert Endabrechnung der Neustarthilfe

Am 29.10.2021 hat das BMWi seine FAQ zur Endabrechnung der Neustarthilfe aktualisiert. Worauf muss jetzt in der Praxis geachtet werden?

Hintergrund

Die Neustarthilfe unterstützt (Solo)Selbständige im Förderzeitraum von Januar bis Juli 2021 mit bis zu 7.500 Euro, Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften mit bis 30.000 Euro. Sie wurde als Vorschuss für die Zeit von Januar bis Juni 2021 ausgezahlt. Solselbständige mit Umsatzeinbußen ab 60 Prozent müssen den Vorschuss nicht zurückzahlen. Seit 14.10.2021 können auch für den verlängerten Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 Direktanträge auf Neustarthilfe gestellt werden. Anträge waren bislang (Stand: 2.11.2021) bis einschließlich 2.11.2021 möglich, der Bund hat aber bei der EU-Kommission eine Verlängerung der Antragsfrist beantragt.

Digitale Endabrechnung jetzt möglich – welche Fallstricke lauern?

Seit 1.11.2021 kann nun im digitalen Antragsportal die Endabrechnung der Neustarthilfe durchgeführt werden, das BMWi hat am 29.10.2021 jetzt unter Ziff.4.8 seine FAQ entsprechend angepasst und wichtige Praxishinweise gegeben. Worauf sollten Soloselbständige hierbei achten, welche Fallstricke lauern? Weiterlesen

Corona „Neustarthilfe“: BMWi schafft zusätzliche Erleichterungen

Das BMWi hat am 12.3.2021 ein Update der FAQ zur Neustarthilfe veröffentlicht; damit verbunden sind weitere Erleichterungen für die Antragsberechtigten.

Was ist in der Praxis zu beachten und was ist geändert worden?

  • Auch Ein-Personen-Kapitalgesellschaften können nun Anträge stellen – das ist neu.
  • Bei Geltendmachung freiberuflicher/gewerblicher Einkünfte als Soloselbstständige/r kann nun auch ein/e prüfende/r Dritte/r die Antragstellung übernehmen.
  • Werden Umsätze aus Personengesellschaften oder von Ein-Personen-Kapitalgesellschaften geltend gemacht, muss ein prüfender Dritter die Antragstellung übernehmen.
  • Auszubildende werden nicht mitgezählt bei der Ermittlung der Vollzeitäquivalente.

Auswirkungen auf die Praxis

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe ist – unverändert – nicht möglich. Außerdem ist nur ein Antrag auf Neustarthilfe möglich: Weiterlesen

Corona-Neustarthilfe kann ab sofort beantragt werden

Die Neustarthilfe des Bundes für Soloselbständige kann seit dem 16.2.2021 endlich beantragt werden. Was ist dabei zu beachten?

Hintergrund

Im Rahmen des Bundesprogramms Überbrückungshilfe III gewährt der Bund eine „Neustarthilfe für Soloselbständige“ im Förderzeitraum Januar bis Ende Juni 2021 einen einmaligen Förderzuschuss bis zu 7.500 Euro. Die Überbrückungshilfe III kann von den Antragsberechtigten über einen Dritten seit dem 10.2.2021 beantragt werden, Abschlagszahlungen in Höhe von monatlich bis zu 100.000 Euro, maximal bis zu 400.000 Euro können seit 15.2.2021 möglich.

FAQ des BMWi veröffentlicht

Das BMWi hat am 16.2.2021 den Programmstart eröffnet und FAQ veröffentlicht (Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur Neustarthilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Das Programm richtet sich an Soloselbständige, Freiberufler und Künstler, die in der Regel keine Fixkosten haben.

Auch Angehörige unständiger und kurz befristeter Beschäftigungsverhältnisse in den darstellenden Künsten sind antragsberechtigt. Das betrifft zum Beispiel Schauspieler im Rahmen kurzfristiger Gastspiele.

Soloselbständige, die anteilige Fixkosten geltend machen wollen, werden auf die FAQ zur „Überbrückungshilfe III für kleinere und mittlere Unternehmen“  verwiesen Überbrückungshilfe Unternehmen – FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Eine gleichzeitige Beantragung von Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe ist nicht möglich. Der Antragsteller muss sich also entscheiden, welche Förderung für ihn besser passt.

Was ist bei der Antragstellung in der Praxis zu beachten? Weiterlesen