Übernimmt der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers, so liegt kein Arbeitslohn vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat, so der BFH in seinem Urteil vom 09.05.2019 (VI R 28/17).
Der Streitfall
Im Streitfall hatten Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen. Der Arbeitgeber – ein inländisches Tochterunternehmen eines weltweit tätigen Konzerns – übernahm die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen der entsandten Arbeitnehmer. Hiermit beauftragte der Konzern eine Steuerberatungsgesellschaft. Die Arbeitnehmer traten ihre Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber ab.
Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Übernahme der Steuerberatungskosten zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führte und setzte gegenüber dem Arbeitgeber pauschale Lohnsteuer fest. Weiterlesen