Am 11.11.2021 – also heute – berät der Bundestag in erster Lesung den Entwurf für ein novelliertes Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sollte die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite tatsächlich aufgegeben werden?
Hintergrund
Ich habe bereits mehrfach im hier im Blog dazu berichtet: Erstmals hatte der Bundestag am 25.3.2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, die dem Bund besondere Befugnisse nach dem IfSG gibt, etwa zum Erlass von Rechtsverordnungen und Anordnungen. Die Feststellung der epidemischen Lage wurde sodann am 18.11.2020, am 4.3.2021, am 11.6.2021 und am 25.8.2021 verlängert.
Mit einer Gesetzesänderung im März 2021 billigte das Parlament eine Regelung, nach der der Bundestag spätestens drei Monate nach Feststellung der epidemischen Lage deren Fortbestehen feststellen muss, ansonsten gilt die Lage als aufgehoben (§ 5 Abs. 1 S. 3 IfSG). Das wäre nach aktueller Lage am 25.11.2021 der Fall. Angesichts geradezu explodierender Corona-Infektionszahlen und eines ansteigenden Hospitalisierungs-Index ist politisch umstritten, ob nicht abermals die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 25.11.2021 hinaus erforderlich ist.
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