Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen werden nur Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung entstehen oder Aufwendungen, die entstehen, um die Krankheit erträglich zu machen, zum Beispiel die Kosten für einen Rollstuhl.
Das FG München hatte nun in einem Fall zu entscheiden, ob auch ärztlich verordnete Präparate und Nahrungsergänzungsmittel hierunter fallen. Weiterlesen