Ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel bei Krebserkrankung keine agB

Im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen werden nur Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung entstehen oder Aufwendungen, die entstehen, um die Krankheit erträglich zu machen, zum Beispiel die Kosten für einen Rollstuhl.

Das FG München hatte nun in einem Fall zu entscheiden, ob auch ärztlich verordnete Präparate und Nahrungsergänzungsmittel hierunter fallen. Weiterlesen

Diätverpflegung als außergewöhnliche Belastung – Rechtsprechung so vielfältig wie Nahrungsergänzungsmittel?

Aufwendungen, die durch Diätverpflegung entstehen, können nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden, § 33 Abs. 2 Satz 3 EStG. Man könnte auf den Gedanken kommen, dass das Abzugsverbot für Diätverpflegung infolge der vielen neuen Ernährungstrends geschaffen wurde. Der Eindruck täuscht. Das Abzugsverbot wurde bereits mit Wirkung ab 1975 in das EStG eingefügt. Es wurde zur Missbrauchsabwehr geschaffen, da die Abgrenzung zwischen zwangsläufigen, krankheitsindizierten Diäten und freiwilligen, aber gesundheitsförderlichen Diäten kaum möglich ist.

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