Wenn eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ein überhöhtes Entgelt zahlt, ist darin nach der neuen Rechtsprechung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person mehr zu sehen. Weiterlesen
Auch bei einer vGA verschenken GmbHs nichts!
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