Unter Dach und Fach: Nachtragshaushalt 2023 passiert Bundestag und Bundesrat

Am 15.12.2023 hat der Bundestag den Nachtragshaushalt 2023 final beschlossen, am gleichen Tag hat der Bundesrat auf einen Einspruch verzichtet. Damit sind die Haushaltsaugaben des Bundes wieder auf eine verfassungskonforme Grundlage gestellt.

Hintergrund

Am 15.11.2023 hat das BVerfG (2 BvF 1/22) das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (BGBl. 2022 I S.194) aus für nichtig erklärt, weil wesentlichen Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts missachtet wurden. Dem Bund fehlen deshalb für 2023 rund 60 Mrd. Euro, die im Wege eines Nachtragshaushaltsgesetzes für 2023 durch Beschluss von Bundestag und Bundesrat auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden mussten. Jetzt hat das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 am 15.11.2023 den Bundestag (BT-Drs. 20/9500 und 9600) und den Bundesrat (BR-Drs. 595/23 (B)) passiert. Beschlossen wurde auch das von der Bundesregierung eingebrachte Haushaltfinanzierungsgesetz (BT-Drs. 20/829820/876520/8962 Nr. 8).

Kernpunkte des Nachtragshaushalts

Schwerpunktmäßig hat die Ampelregierung mit dem Nachtragshaushalt die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) sowie das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ für das Ahrtal auf eine rechtssichere Grundlage gestellt. Denn die bisherige Finanzierungsmodalität war durch das Verfassungsgerichtsurteil vom 15.11.2023 (BVerfG 2 BvF 1/22) beanstandet worden, weil nicht verbrauchte Kreditermächtigungen nicht beliebig in die Zukunft verschoben werden dürfen. Weiterlesen

Bundeshaushalt 2024 – Die Ampelregierung mit dem Rücken zur Wand

Am 14.12.2023 will der Bundestag das Nachtragshaushaltsgesetz 2023 mit Feststellung einer Notlage nach Art. 115 Abs. 2 GG beschließen. Auch der Haushalt für 2024 ist eilbedürftig, doch bei den Eckdaten sind die politischen Fronten nach wie vor verhärtet – auch innerhalb der Ampelkoalition. Was bedeutet das?

Hintergrund

Am 15.11.2023 hat das BVerfG (2 BvF 1/22) das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 (BGBl 2022 I S.194) aus drei Gründen für nichtig erklärt, weil wesentlichen Grundsätze des staatlichen Haushaltsrechts missachtet wurden. Dem Bund fehlen deshalb für 2023 rund 60 Mrd. Euro, die im Wege eines Nachtragshaushaltsgesetzes für 2023 durch Beschluss des Bundestags und Zustimmung des Bundesrats auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden müssen. Der Nachtragshaushalt 2023 wiederum ist Grundlage und Orientierung für den Bundeshaushalt 2024, der eigentlich – wäre nicht das BVerfG-Urteil vom 15.11.2023 dazwischengekommen – schon am 27.11.2023 im Bundestag hätte verabschiedet werden sollen. Die parlamentarische Beratung in Haushaltsauschuss und Bundestag musste vertagt werden.

Was sind die Pläne des Bundesfinanzministers?

Bundesfinanzminister Lindner sieht inzwischen koalitionsintern einen ersten Haushaltsentwurf 2024 mit Sparpotential: Weiterlesen

Corona-Krise: Das deutsche Schuldenexperiment – Was ist beim Neustart erforderlich?

Mitte Mai haben die deutschen Steuerschätzer eine verheerende Prognose für die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden vorgelegt. Was ist jetzt beim Neustart aus dem Corona-Lockdown erforderlich: Sparen oder investieren?

Hintergrund

Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz vom 27.3.2020 (BGBl 2020 I S. 556) haben Bundestag und Bundesrat in Windeseile ein gewaltiges Finanzpaket an Steuererleichterungen, Soforthilfen und Kreditprogrammen auf den Weg gebracht. Das mit einem Volumen von 156 Mrd. Euro ausgestattete Programm führt im Nachtragshaushalt des Bundes für 2020 zu einem dramatischen Anstieg der Neuverschuldung. Die Schuldenbremse im Grundgesetz (Art.109 Abs. 3 GG) wurde einstweilen außer Kraft gesetzt. Nach Jahren von jährlichen Milliardenüberschüssen steht eine Zeitenwende bevor. Die Neuverschuldung wird alle Ebenen des Staates betreffen und den gesamtstaatlichen Schuldenstand sprunghaft erhöhen, er wird bei Bund, Ländern und Gemeinden allein für 2020  auf rund 260 Mrd. Euro geschätzt. Immer wieder neue Begehrlichkeiten von Teilen der Gesellschaft oder Wirtschaftsbranchen wie z.B. des Hotel- und Tourismusgewerbes, der Event- und Reiseveranstalter könnten dazu führen, dass weitere Schutzschirme und Hilfsprogramme beschlossen werden. Die Finanzierung dieser Programme wird zunehmend schwieriger in einem Umfeld rückläufigen Wachstums und dramatisch einbrechender Steuereinnahmen der öffentlichen Hand.

Ergebnisse der Steuerschätzung wecken Besorgnis Weiterlesen