Es bedarf einer Änderungsvorschrift damit bestandskräftige Bescheide geändert werden können. Häufig kommt dabei die Änderungsvorschrift aufgrund von neuen Tatsachen nach § 173 AO in Betracht. Genau betrachtet handelt es sich dabei allerdings direkt um zwei Änderungsvorschriften. Weiterlesen
Zur Änderung bestandskräftiger Bescheide aufgrund nacherklärter Kapitaleinkünfte
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