Angenommen, Sie besitzen ein Mehrfamilienhaus in einem recht eng bebauten Viertel. Das Nachbarhaus wird nun abgerissen und es soll ein Neubau mit einer Tiefgarage entstehen. Der neue Nachbar klingelt eines Tages bei ihnen an der Tür, erklärt Ihnen die notwendigen statischen Eingriffe, die auch Ihr Gebäude betreffen und bietet Ihnen ein hübsches Sümmchen für den Fall an, dass Sie mit den Eingriffen einverstanden sind. Die Kosten der Baumaßnahmen selbst trägt natürlich der neue Nachbar.
Würden Sie auf die Idee kommen, dass die Entschädigungszahlung zu steuerpflichtigen Einkünften führt, weil Sie eine Leistung an den Bauherrn erbracht haben? Weiterlesen