Die neue Serie aufgedeckter Bilanzskandale wirft die Frage auf, was Aufsichtsräte tun können, um Bilanzmanipulationen zu erkennen bzw. vorzubeugen. Auch wenn die Fälscher unvorsichtigerweise ihre Handlungsanweisungen zum Aufpumpen des Vermögens oder der Umsatzerlöse schamlos per E-Mail versenden, sind die Möglichkeiten für Aufsichtsräte begrenzt.
Wie beginnt bzw. endet die Möglichkeit der Überprüfung auf Echtheit? Bei einem vorgelegten gefälschten Vertrag mit einem fiktiven Kunden, einem gefälschten Wertgutachten über den angeblichen Wert eines Grundstücks? Auch wenn der Aufsichtsrat den Vorstand kontrollieren muss und sich zu einzelnen Themen ein eigenes Bild machen kann – alle Verträge kann er nicht auf ihre Echtheit überprüfen.
Diese Fragen thematisieren, wie schwierig die Herausforderungen für die Aufsichtsratsmitglieder sein können. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie der Aufsichtsrat bzw. durch die Auswahl der Mitglieder des Gremiums versuchen kann, Bilanzmanipulationen zu verhindern. Weiterlesen