Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrecht (MoPeG=Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) wird das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts erstmals seit über 100 Jahren einer größeren Reform unterzogen. Inkrafttreten wird das Gesetz allerdings erst am 01.01.2024.
Auch wenn die Übergangsphase noch sehr lang erscheint, bietet sie betroffenen Gesellschaften den zeitlichen Spielraum, Anpassungen vorzunehmen. Insofern ist der Faktor Zeit aktuell noch der beste Freund. Warum die ganze Thematik jetzt schon relevant ist, soll in diesem Beitrag beschrieben werden. Weiterlesen