Die Abgrenzung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen, selbständigen Tätigkeit ist zu Weilen nicht ganz einfach. Hand auf´s Herz; wie würden Sie die Einkünfte von Moderatoren einordnen?
Sachverhalt
Eine Moderatorin präsentiert in Live-Sendungen Produkte nach den Vorgaben ihres Auftraggebers in Verkaufssendungen. Die Verkaufspräsentationen hatte sie anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Produkte und Produktinformationen sowie entsprechende Produktionsbesprechungen vorzubereiten. Ihr Honorar betrug 180 Euro pro Stunde.
Das Finanzamt und das Finanzgericht werteten Ihre Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ihre Tätigkeit sei weder als künstlerische, schriftstellerische oder journalistische oder einem ähnlichen Beruf vergleichbar.
Wer ist schriftstellerisch tätig? Weiterlesen