Die letzten zweieinhalb Jahre waren kein Zuckerschlecken für die Arbeitgeber: Corona, Kurzarbeit & Co. haben uns an die Belastungsgrenze gebracht. Hohe Flexibilität, Veränderungsbereitschaft und eine neue Vertrauenskultur „jenseits der Stechuhr“ haben uns aber auch in unseren Arbeitsrealitäten weiterentwickelt.
Jetzt droht Ungemach…der zunächst harmlos anmutende Beschluss des BAG, der sich primär mit Mitbestimmungs- bzw. Initiativrechten des Betriebsrates im Zuge der Einführung einer Zeiterfassung beschäftigt, könnte sich in seiner Tragweite als Bürokratiemonster für Arbeitgeber entpuppen und ist gefühlt ein Rückschritt in eine antiquierte und nicht mehr gegebene Arbeitswelt.
Zwar liegen die Entscheidungsgründe des Beschlusses noch nicht vor, das BAG ist jedoch der Meinung, dass § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG zwingend europakonform dahin ausgelegt werden müsse, so dass alle Arbeitgeber verpflichtet seien, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen. Weitergehende Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber sucht man aber vergebens.
Was tun als Arbeitgeber?
Sofort ein neues Arbeitszeiterfassungssystem mit hohen Kosten einführen? Weiterlesen