Wann ist man stundungswürdig?

Im Beitrag „Ermessensfehlerhafte Entscheidung über Stundungsanträge“ ging es darum, dass das Finanzamt den vollständigen Sachverhalt ermitteln muss um die Stundungswürdigkeit zu prüfen. Wann aber liegt sie vor?

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Schätzchen, ich schätze die Schätzung ist nicht o.k.!

In der Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Schätzungen des Finanzamtes überhöht erscheinen oder schlicht an der Realität vorbeigehen. Ganz aktuell hat der BFH wieder dargelegt, dass dies auch zu Verfahrensfehlern führen kann. Weiterlesen