Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 05.09.2019 – V R 57/17 entschieden.
Der Streitfall
Die Klägerin ist italienische Staatsangehörige und lebte in den Streitjahren 2013 und 2014 in Italien. An einer Wohnung im Inland stand ihr ein Nießbrauchsrecht und damit ein dingliches Nutzungsrecht nach §§ 1030 ff. BGB zu. Die Klägerin war somit berechtigt, die Nutzungen aus der Sache zu ziehen (§ 1030 Abs. 1 BGB). Als Nießbraucherin war die Klägerin auch zum Besitz der Sache berechtigt (§ 1036 Abs. 1 BGB). Sie vermietete die Wohnung kurzfristig über Internetportale.
Aufgrund der kurzfristigen Vermietung ging das Finanzamt davon aus, dass die Klägerin steuerpflichtige Leistungen erbracht habe. Der hiergegen eingelegte Einspruch war nur insoweit erfolgreich, als das FA von der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes ausging.
Die Klage vor dem Finanzgericht hatte keinen Erfolg. Weiterlesen