Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio: Keine außergewöhnliche Belastung?

Können Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zur Durchführung von einem ärztlich verordneten Funktionstraining als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden? Das FG Niedersachsen entschied (9 K 17/21) nunmehr: Grundsätzlich Nein.

Hintergrund

Aufgrund von starken Bewegungseinschränkungen bekam die Klägerin die ärztliche Verordnung zur Behandlung der Schmerzen und der funktionalen Verbesserung ihrer Beweglichkeit verschrieben. Die Verordnung umfasste ein Funktionstraining in Form von Wassergymnastik, dessen Kosten von der Krankenkasse übernommen worden war. Die Klägerin nahm an den Wassergymnastikkursen in einem Verein teil. Sie entschied sich allerdings, die Kurse dann doch in einem näher zu ihrem Wohnort gelegenen Fitnessstudio zu absolvieren, da im Verein die Kurse nur zeitlich unflexibel an Samstagen angeboten wurden.

Auch das Fitnessstudio ließ das Training von qualifizierten Übungsleitern mit einer gültigen Übungsleiterlizenz für den Rehabilitationssport durchführen. Allerdings musste sich die Klägerin als Mitglied im Fitnessstudio anmelden und einen reduzierten Beitrag für die Teilnahme an den verordneten Kursen bezahlen. Der Beitrag umfasste zusätzlich zur Teilnahme an dem verordneten Funktionstraining auch noch die Saunabenutzung und weitere Aqua-Fitnesskurse.

Die geltend gemachte Einordnung als außergewöhnliche Belastungen ließ das Finanzamt nicht zu: Weiterlesen

Keine Umsatzsteueraufteilung bei Rabattgewährung für Mitglieder

Können Kunden eines Supermarktes eine „Mitgliedschaft“ erwerben, die es ihnen ermöglicht, Waren verbilligt zu erwerben, so unterliegen die „Mitgliedsbeiträge“ dem Regelsteuersatz – eine Aufteilung des Steuersatzes darf selbst dann nicht erfolgen, wenn die Kunden überwiegend Waren erwerben können, die dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13.6.2018, 7 K 7226/15, Rev. unter XI R 21/18).

Weiterlesen