Mit den Änderungsvorschlägen des BT-Finanzausschusses hat der Bundestag am 10.11.2023 das Mindeststeuerrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen und damit die EU-Richtlinie fristgerecht umgesetzt.
Hintergrund
Ich habe mehrfach im Blog berichtet: Die Verschiebung von Gewinnen großer Konzernunternehmen in sog. Steueroasen waren den betroffenen Staaten schon seit Längerem ein Dorn im Auge. Deswegen hat sich die internationale Staatengemeinschaft auf Eckpunkte einer Mindestbesteuerung verständigt. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022 / 2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen kommt der Bundestag seiner europarechtlichen Umsetzungsverpflichtung nach. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.20/8668) war vom Bundesrat begrüßt worden.
Bundestag beschließt Gesetz mit Änderungen
Der federführende Finanzausschuss hat allerdings im Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen empfohlen (BT-Drs. 20/9190), denen der Bundestag in seinem Beschluss vom 10.11.2023 nun gefolgt ist. Weiterlesen