Am 11.10.2023 hat der Bundestag in erster Lesung das sog. Mindeststeuergesetz (BT-Drs. 20/8668) beraten, am 16.10.2023 haben die Wirtschaftsverbände im Rahmen der Expertenanhörung Nachbesserungen gefordert.
Hintergrund
Ich habe im Blog bereits berichtet: Mit der Einführung einer globalen Mindeststeuergesetz soll die Besteuerung großer, international operierender Konzerne, die gern in Steueroasen flüchten, gerechter werden. Der von der Bundesregierung am 11.10.2023 im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/8668) enthält deshalb in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates vom 15.12.2022 zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmensgruppen und große inländische Gruppen in der Union (ABl. L 328 vom 22. 12.2022, S.1, berichtigt in ABl. L 13 vom 16.1.2023, S.9 – Mindestbesteuerungsrichtlinie – MinBestRL), alle notwendigen Elemente für die Anwendung der Nachversteuerungsvorschriften ab dem 31.12.2023 in einem neu eingeführten Mindeststeuergesetz (MinStG).
Wirtschaftsverbände fordern weitere Verbesserungen am Gesetzentwurf
Im Rahmen der Anhörung am 16.10.2023 diskutierten die Sachverständigen kontrovers vor allem zu der Frage, ob mit der Einführung der Regeln zur globalen Mindeststeuer in Deutschland andere Regeln im Steuerrecht vereinfacht oder abgeschafft werden sollten mit Blick auf die Komplexität des Steuerrechts insgesamt. Insbesondere stelle sich die Frage, ob die bisherige Hinzurechnungsbesteuerung trotz der globalen Mindeststeuer beibehalten werden solle oder künftig entbehrlich sei. Weiterlesen