Ausweislich der Regelung in § 33 a Abs. 2 EStG ist lediglich der Sonderbedarf eines sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes über den Ausbildungsfreibetrag erfasst. Für minderjährige Kinder kann man keinen Ausbildungsfreibetrag erhalten. Weiterlesen
Ausbildungsfreibetrag nur für volljährige Kinder?
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