Der aktuelle gesetzliche Mindestlohn genügt in 2024 und 2025 sowohl den Anforderungen des MiLoG als auch der EU-MindestlohnRL. Angehoben wird ab 1.1.2025 aber (auch) der Mindestlohn für Auszubildende.
Hintergrund
Nach dem Mindestlohngesetz gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für freiwillige Praktikanten in Höhe von aktuell 12,41 Euro brutto je Zeitstunde, ab 1.1.2025 beträgt er 12,82 Euro. Der allgemeine Mindestlohn verdrängt nicht Branchenmindestlöhne, soweit sie höher als der allgemeine Mindestlohn sind (§ 1 Abs. 3 MiLoG). Die Anhebung und Fortschreibung des gesetzlichen Mindestlohnes erfolgt durch eine Empfehlung der Mindestlohn-Kommission, die vom BMAS durch Rechtsverordnung umgesetzt wird. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse alle zwei Jahre im Juni jeweils mit Wirkung zum 1.1. des Folgejahres.
Bundesregierung bestätigt EU-Konformität des deutschen Mindestlohnes
Am 23.10.2024 hat die Bundesregierung durch das BMAS die Bekanntmachung der Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie im Bundegesetzblatt veröffentlicht. Damit testiert die Bundesregierung, dass die in Deutschland erfolgte Anhebung des Mindestlohnes auf 12,41 Euro brutto/Std. (ab 1.1.2025 dann 12,82 Euro brutto/Std.) den bindenden Vorgaben der EU-Richtlinie entspricht; wäre dies nicht der Fall, hätte die Bekanntmachung nicht erfolgen dürfen, bis eine entsprechende Anhebung nach oben erfolgt wäre. Weiterlesen