Ich weiß nicht, wie es anderen Fachautoren geht. Mir selbst jedenfalls macht es durchaus Freude, sich mit neuen Gesetzen zu befassen und diese meinen Lesern vorzustellen. Die Freude wird jedoch immer dann getrübt, wenn es an die Anwendungsvorschriften geht. Zuweilen sind diese nur schwer zu finden, ergeben sich erst durch gesetzliche Querverweise, sind sprachlich verunglückt oder verwirren, weil innerhalb eines einzigen Gesetzes mehrere Anwendungszeitpunkte zu beachten sind.
Allerdings unterliegt selbst der Gesetzgeber hin und wieder der „Anwendungsfalle“, das heißt: Aufgrund seiner „gedrechselten Sprache“ trickst er sich selbst aus und weiß am Ende nicht mehr, wann sein eigenes Gesetz anzuwenden ist.