Erst am 18.8.2019 hat sich der Koalitionsausschuss auf eine Verlängerung der sog. Mietpreisbremse bis 2025 und eine weitere Verschärfung verständigt. Am 20.8.2019 hat das Bundesverfassungsgericht nun mitgeteilt, dass die 2015 eingeführte Mietpreisbremse verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG v. 18.7.2019 – 1 BvR 1595/18; 1 BvL 1/18 und 1 BvL 4/18). Das schafft Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter.
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