Mit zwei neuen Urteilen hat das OLG Frankfurt (17.9.2021 – 2 U 147/20 und 18/21) entschieden, dass in Hessen coronabedingte Schließungsanordnungen für Einzelhandel und Gastronomie weder zur Mietminderung wegen Mangels noch zur Unmöglichkeit der Vermieterleistung führen, sondern allenfalls im Einzelfall zur Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
Dieser Beitrag soll aufzeigen, warum eine Entscheidung des BGH erforderlich ist und die länderübergreifende Relevanz verdeutlichen.
Was sollte in der Praxis beachtet werden?
Pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) – das gilt vor allem im gewerblichen Miet- und Pachtrecht. Was aber geschieht, wenn der Staat in Zeiten der Corona-Pandemie eingreift und behördliche Schließungsanordnungen von Geschäftslokalen verfügt, wer trägt dann das wirtschaftliche Ausfallrisiko? Kann die Miete gekürzt oder der Vertrag gar gekündigt werden? Weiterlesen