Unverändert beschäftigt uns das sog. „Corona-Virus“ im Alltagsleben wie auch im beruflichen Umfeld. Selbst in der Rechnungslegung werden unzählige Fragen aufgeworfen. Zahlreiche Unternehmen werden durch die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen zur Viruseindämmung erhebliche Gewinnrückgänge, vielfach auch hohe Verluste erleiden. Hier könnte es sich anbieten, bisherige Rechnungslegungsmethoden aufzugeben, um hierdurch kurzfristig positive Effekte auf den handelsrechtlichen Erfolg zu erreichen, d.h. einen höheren Jahresüberschuss oder einen geringeren Jahresfehlbetrag darzustellen. Dem könnte aber der Stetigkeitsgrundsatz entgegenstehen. Somit stellt sich die Frage, ob das Auftreten der Corona-Krise eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann? Weiterlesen
Gilt der Grundsatz der Stetigkeit auch in „Corona-Zeiten“?
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