Mit Teil 3 der Reihe endet meine persönliche Rückschau zum Steuerstrafrecht 2015. Dieser Teil richtet seinen Blick auf lesenswerte Literatur und Kurioses zum Thema. Teil 1 befasste sich mit den Neuerungen aus Gesetzgebung und Verwaltung, Teil 2 mit relevanten Steuerverfahren im Dunstkreis von Steuerhinterziehungs- bzw. Steuerverkürzungssachverhalten.
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NRW soll weitere Steuer-CD gekauft haben – die Rechtslage ist bis heute nicht geklärt
Seit Jahren erwirbt der Staat Steuer-CDs. Gerne wird anschließend die Öffentlichkeit informiert. Der Fiskus will damit auch Selbstanzeigen provozieren. Denn die Auswertung der Daten-CD bindet Ressourcen. Daher beschränkt man sich in der Regel auf medienwirksame Fälle: Personen des öffentlichen Lebens oder Sachverhalte mit hohen Hinterziehungssummen. Alle übrigen werden angeschrieben. Wird nicht unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, erwartet man als Reaktion eine Selbstanzeige.
Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: ein Gewöhnungseffekt ist eingetreten. Steuer-CDs, so die Wahrnehmung, dürfen angekauft werden. Inzwischen hätten dies auch Gerichte bestätigt. Nun soll das Land NRW eine weitere Steuer-CD erworben haben (Quelle: www.spiegel.de, Abruf vom 31.10.2015).
Fest steht: Bis heute ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Ankauf von Steuer-CDs durch den Staat rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht.