Wie die Überschrift zu meinem Beitrag schon sagt – die Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen wirft viele Fragen auf. Grund genug, das Thema hier im NWB Experten-Blog aufzugreifen.
Die Richtlinie ist an die Mitgliedsstatten gerichtet
Es hat sich ja mittlerweile in der Praxis herumgesprochen, dass die EU-Melderichtlinie bereits seit dem 25.6.2018 gewisse Dokumentationsobliegenheiten für eine Berichtspflicht zum 31.8.2020 erfordert. Jetzt ist es ja schon mal europarechtlich fragwürdig, wie eine Richtlinie, die an die Mitgliedsstaaten gerichtet ist, bereits vor dem legislativen Umsetzungsakt eine Rechtswirkung zu Lasten des Steuerpflichtigen zeitigen kann. Bekannt ist bisher lediglich im Rahmen der sog. unmittelbaren oder direkten Wirkung einer Richtlinienbestimmung die Berufung auf eine für den EU-Bürger begünstigende Richtlinienregelungen. Nicht nur, dass der Intermediär wie auch der relevante Steuerpflichtige mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe konfrontiert werden bzw. die Richtlinie lediglich einen Mindeststandard festlegt und die Mitgliedsstaaten im Rahmen der erforderlichen nationalen Umsetzung davon weitergehende Offenlegungspflichten statuieren können. Darüber hinaus hat der Betroffene es zusätzlich mit weiteren 26 möglichen Umsetzungsvarianten zu tun, geht es ja maßgeblich um grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Weiterlesen