Neue Meldepflichten für Vereine?
In der Neufassung des Geldwäschegesetzes als Kernstück der Umsetzung der „Vierten Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union“ wurde mit dem neuen Transparenzregister ein neues „halb-öffentliches“ Register geschaffen. Dieses soll als neues, zentral geführtes elektronisches Register ab Oktober 2017 umfassende Auskunft über die „wahren wirtschaftlichen Eigentümer“ von Gesellschaften, Stiftungen, Trusts und vergleichbaren Gestaltungen geben.
Wie müssen die zahllosen Vereine mit dem neuen Transparenzregister umgehen?
Das Transparenzregister hat den Zweck die hinter bestimmten juristische Verschachtelungen oder Treuhandmodellen stehenden sog. „wirtschaftlichen Berechtigten“ zu erfassen.