Künftig ist in zwölf Handwerksberufen eine bestandene Meisterprüfung wieder die Voraussetzung dafür sich mit einem eigenen Betrieb selbständig machen zu dürfen. Dies hat der Bundestag abschließend am 12.12.2019.
Halbherzig? In fünf Jahren soll die Handwerksnovelle evaluiert werden, dann könnten weitere Gewerke wieder in die Meisterpflicht einbezogen werden.
Hintergrund
Die sogenannte Meisterpflicht war 2004 für 53 von 94 Gewerken abgeschafft worden. Hintergrund der Liberalisierung waren die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und europarechtliche Bedenken gegen zu weitgreifende Einschränkungen des Berufszugangs. Mehr Firmengründungen vor allem bei einfacheren handwerklichen Tätigkeiten und damit mehr Wettbewerb sollten stimuliert werden. Weiterlesen