Pünktlich zum Ende des letzten Jahres hatten sich die EU-Finanzminister darauf geeinigt, die derzeitig gültigen Vorschriften für die auf Waren und Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer zu aktualisieren.
Hintergrund
Bereits am 18.01.2018 hatte die EU-Kommission neue Rechtsvorschriften vorgeschlagen, um den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität bei der Festlegung der Mehrwertsteuersätze einzuräumen und das steuerliche Umfeld für kleine Unternehmen attraktiver zu gestalten. Diese Vorschläge bildeten (laut Aussage der EU-Kommission) „den Abschluss der Reform der Mehrwertsteuervorschriften (…) zur Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraums, der den Mehrwertsteuerbetrug in der EU (50 Mrd. EUR jährlich) drastisch verringern und gleichzeitig die Unternehmen fördern und die Staatseinnahmen sichern soll“.
Einigung auf Aktualisierung
Am 07.12.2021 konnten die EU-Finanzminister final eine Einigung zur Aktualisierung der derzeitig geltenden Vorschriften für die auf Waren und Dienstleistungen erhobene Mehrwertsteuer beschließen und damit einen Teil der von der EU-Kommission gemachten Vorschläge aus 2018 umsetzen. Durch diese Aktualisierung soll sichergestellt werden, dass die EU-Mehrwertsteuervorschriften mit den gemeinsamen politischen Prioritäten der EU voll und ganz im Einklang stehen. Die Regierungen bekommen mehr Flexibilität in Bezug auf die anwendbaren Steuersätze. Weiterlesen