Befristete Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie: Beschaffungen zur kostenlosen Überlassung nun steuerfrei!

Als Reaktion auf die Corona-Krise hat der Rat der EU kurzfristig eine befristete Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie angenommen und stellt bestimmte Einfuhren und Lieferungen nunmehr steuerfrei. Worum geht es genau?

Hintergrund

Bereits am 12. April 2021 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie vorgelegt. Konkret ging es dabei um eine Befreiung von Einfuhren und bestimmten Lieferungen im Hinblick auf Maßnahmen der Union im öffentlichen Interesse. Der Vorschlag zielte darauf ab, dass Maßnahmen unterstützt werden, die auf Unionsebene im öffentlichen Interesse ergriffen werden, insbesondere wenn die Union in Erfüllung eines Mandats zur Beschaffung von Gegenständen und Dienstleistungen handelt, die entsprechend ihrem jeweiligen Soforthilfebedarf kostenlos an die Mitgliedstaaten verteilt werden sollen.

Änderung nunmehr beschlossen

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