Die zum 01.07.2020 befristete Absenkung der Mehrwertsteuersätze auf 16% bzw. 5% hatte aufgrund ihrer Kurzfristigkeit viele Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Mit einem umfassenden BMF-Schreiben vom 30.06.2020 hatte das Finanzministerium versucht, diesen Herausforderungen Herr zu werden. Viele Fragen blieben allerdings weiterhin bestehen.
Ergänzendes BMF-Schreiben vom 04.11.2020 bringt Klarheit
Mit Datum 04.11.2020 hat das BMF nunmehr ein ergänzendes Schreiben (III C 2 -S 7030/20/10009 :016) zur Mehrwertsteuersatzsenkung veröffentlicht. Auf insgesamt 10 Seiten geht das Ministerium dabei auf offene Fragen ein, welche sich bei der Unternehmerschaft in den letzten Monaten im Zusammenhang mit der Absenkung der Steuersätze gestellt haben und welche bislang ungelöst geblieben sind. Weiterlesen