Bereits in 2015 hat der BFH (Az: I R 26/15) entschieden, dass die Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Nicht geklärt war höchstrichterlich bislang, was denn mit anderen Geschäftsführern ist. Weiterlesen
Zeitwertkonten bei Geschäftsführern
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